In Deutschland sind die Vergabe von Pflegegraden und deren Auswirkungen gesetzlich geregelt. Häufig werden Pflegegrade an ältere Menschen vergeben. Jedoch wissen gerade diese Menschen nicht, was ihnen alles zusteht.
Ein Großteil unserer Kunden wird durch uns mehrmals im Monat versorgt und zahlt davon nichts selbst!
Dies liegt an einer gesetzlich geregelten Pflicht der Pflegekassen bestimmte Leistungen/Beträge übernehmen zu müssen. Im Folgenden erläutern wir ihnen ihre Ansprüche übersichtlich in einer Tabelle.
Art des Anspruchs | Betrag |
ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag | 125€ im Monat |
ab Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege | 2418€ im Jahr |
ab Pflegegrad 2 die Umwandlung von Pflegegeld (-40%) in Sachleistung (+60%) | variiert je nach Pflegegrad |
Auch ihre Stadt- oder Kreisverwaltung kann ggfs. Kosten übernehmen. Dies muss im Einzelfall abgesprochen werden.
Die Kosten für Beratungseinstätze zur Aufrechterhaltung ihres Pflegegrades werden übrigens auch von Ihrer Pflegekasse übernommen.